Musikschule Garmisch-Partenkirchen

Musikschule Garmisch-Partenkirchen

      Unterrichtsgebührenno money © Franz Pfluegl #528599-Fotolia

Dank der finanziell großzügigen kommunalen Unterstützung durch Landkreis und Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen können die Unterrichtsgebühren familienfreundlich gehalten werden. Ein sparsamer Haushalt und die geltenden Förderrichtlinien gewährleisten auch für die Zukunft eine solide und flächendeckende Musikschularbeit.

 

 

Unterrichtsform

Jahresgebühr Quartalsrate €
Klassenunterricht (z.B. Musik. Früherziehung) 192,- 48.-
Gruppenunterricht 4 Schüler (nur Blockflöte) 288.- 72.-
Gruppenunterricht 3 Schüler 360.- 90.-
Gruppenunterricht 2 Schüler 480.- 120.-
Einzelunterricht 30 Minuten 600.- 150.-
Einzelunterricht 45 Minuten 840.- 210.-

Die Unterrichtsgebühren (ein Unterricht wöchentlich) werden in vier Quartalsraten jeweils am 1. November, 1. Januar, 1. April und 1. Juli im Lastschriftverfahren eingezogen.


Child with a drum in the head a over white background © Jose Manuel Gelpi #5926490-FotoliaZuschläge und andere RegelungenEkstatischer Musiker © Kzenon #4749334-Fotolia

  • Für Unterrichtsmaterial (Musikalische Früherziehung) wird im 3. Quartal (1. April) € 10.- je Heft mit den Unterrichtsgebühren per Lastschrift eingezogen.

  • Die Musikschule stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Leihinstrumente gegen eine monatliche Gebühr von 10.-€ zur Verfügung.

  • Für Erwachsenenunterricht wird ein Zuschlag von 25% erhoben. Schüler, die nicht im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wohnen, zahlen eine besondere festzusetzende kostendeckende Gebühr.

  • Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug) werden pro Quartal € 3.- Verwaltungsgebühr berechnet.

  • Ändert sich im Laufe des Schuljahres die Schülerzahl in einer Gruppe, wirkt sich das erst zum Beginn des folgenden Quartals auf die Gebührenrechnung aus.

  • Erfolgt der Eintritt in die Musikschule während des Schuljahres, wird für jeden angefangenen Monat 1/12 der Jahresgebühr berechnet.


Ermäßigungen

können wie folgt gewährt werden:Woman musician with cello © Vadim Ponomarenko #11477158-Fotolia

  • Ermäßigungen aus sozialen Gründen auf besonderen Antrag.

  • Familienermäßigung: Für jedes zweite und jedes weitere Familienmitglied werden die Unterrichtsgebühren um 25% gekürzt. Die ermäßigte Gebühr wird immer für das jüngere Familienmitglied berechnet.

  • Mehrfächerermäßigung: Bei Belegung mehrerer Hauptfächer wird die Gesamtunterrichtsgebühr um 10% ermäßigt. Grund-, Ensemble- und Ergänzungsfächer wie z.B. Musiktheorie, Rhythmik, Musikalische Früherziehung und dgl. sind von dieser Regelung ausgenommen.


Unterrichtsausfälle

die vom Schüler verursacht werden, begründen keinen Anspruch auf Gebührenrückzahlung. Nur bei Erkrankung des Schülers von drei oder mehr Unterrichtswochen kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag erstattet werden.
Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig.



Schulordnungfrench horn © Vladislav Lebedinskiy #1091518-Fotolia

Rechte und Pflichten des Schülers sind in der Schulordnung festgelegt, die bei der Einschreibung auf Wunsch ausgehändigt wird.



Abmeldung vom UnterrichtBassist 4 © Kzenon #4749752-Fotolia

Die Abmeldung vom Unterricht ist nur zum Ende des Schuljahres möglich und muss bis spätestens zum 31. Mai schriftlich erfolgen.



Ferienordnung - unterrichtsfreie Tage

Die Musikschule richtet sich nach der Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Bayern. Für das Schuljahr 2010/2011 gilt demnach folgende Regelung:

Herbstferien

01.11.2010 - 06.11.2010

Weihnachtsferien

24.12.2010 - 08.01.2011

Frühjahrsferien

07.03.2011 - 12.03.2011

Osterferien

18.04.2011 - 30.04.2011

Pfingstferien

24.05.2010 - 05.06.2010

Sommerferien

30.07.2010 - 13.09.2010

außerdem sind unterrichtsfrei:

 

Tag der deutschen Einheit

 

Buß- und Bettag

17.11.2010

Tag der Arbeit

 

Christi Himmelfahrt

13.05.2010


Instrumentenversicherungcoronet iso © James Steidl #1890656-Fotolia

Alle schuleigenen Musikinstrumente sind gegen Beschädigung und Verlust versichert.
Für Privatinstrumente der Schüler bietet unsere Versicherung einen kostengünstigen Musikschultarif an; Auskunft erhalten Sie in der Verwaltung.


Sprechstundengirl with the trombone © varinec #9852285-Fotolia

Unsere Geschäftsstelle ist jeden Montag und Donnerstag (Ferien ausgenommen) von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Für die Sprechstunde des Schulleiters wird Voranmeldung erbeten.


Musikschul-Logo

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