Unterrichtsgebühren
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Dank der finanziell
großzügigen kommunalen Unterstützung durch Landkreis und Marktgemeinde
Garmisch-Partenkirchen können die Unterrichtsgebühren familienfreundlich
gehalten werden. Ein sparsamer Haushalt und die geltenden Förderrichtlinien
gewährleisten auch für die Zukunft eine solide und flächendeckende
Musikschularbeit.
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Unterrichtsform
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Jahresgebühr € |
Quartalsrate € |
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◦ Klassenunterricht (z.B.
Musik. Früherziehung) |
192,- |
48.- |
| ◦ Gruppenunterricht 4 Schüler (nur Blockflöte) |
288.- |
72.- |
| ◦ Gruppenunterricht 3 Schüler |
360.- |
90.- |
| ◦ Gruppenunterricht 2 Schüler |
480.- |
120.- |
| ◦ Einzelunterricht 30 Minuten |
600.- |
150.- |
| ◦ Einzelunterricht 45 Minuten |
840.- |
210.- |
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Die Unterrichtsgebühren (ein Unterricht wöchentlich) werden in vier
Quartalsraten jeweils am 1. November, 1. Januar, 1. April und 1. Juli im
Lastschriftverfahren eingezogen.
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Zuschläge und andere Regelungen
- Für Unterrichtsmaterial (Musikalische
Früherziehung) wird im 3. Quartal (1. April) € 10.- je Heft mit den
Unterrichtsgebühren per Lastschrift eingezogen.
- Die Musikschule stellt im Rahmen ihrer
Möglichkeiten Leihinstrumente gegen eine monatliche Gebühr von 10.-€
zur Verfügung.
- Für Erwachsenenunterricht wird ein Zuschlag von
25% erhoben. Schüler, die nicht im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
wohnen, zahlen eine besondere festzusetzende kostendeckende Gebühr.
- Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
(Bankeinzug) werden pro Quartal € 3.- Verwaltungsgebühr berechnet.
- Ändert sich im Laufe des Schuljahres die
Schülerzahl in einer Gruppe, wirkt sich das erst zum Beginn des
folgenden Quartals auf die Gebührenrechnung aus.
- Erfolgt der Eintritt in die Musikschule während
des Schuljahres, wird für jeden angefangenen Monat 1/12 der
Jahresgebühr berechnet.
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Ermäßigungen
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können wie folgt gewährt werden:
- Ermäßigungen aus sozialen Gründen auf besonderen Antrag.
- Familienermäßigung: Für jedes zweite und jedes weitere
Familienmitglied werden die Unterrichtsgebühren um 25% gekürzt. Die
ermäßigte Gebühr wird immer für das jüngere Familienmitglied
berechnet.
- Mehrfächerermäßigung: Bei Belegung mehrerer Hauptfächer wird die
Gesamtunterrichtsgebühr um 10% ermäßigt. Grund-, Ensemble- und
Ergänzungsfächer wie z.B. Musiktheorie, Rhythmik, Musikalische
Früherziehung und dgl. sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Unterrichtsausfälle
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die vom Schüler verursacht werden, begründen keinen
Anspruch auf Gebührenrückzahlung. Nur bei Erkrankung des Schülers von
drei oder mehr Unterrichtswochen kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag
erstattet werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der
Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich drei
Unterrichtsstunden gebührenpflichtig.
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Schulordnung
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Rechte und Pflichten des Schülers sind in der
Schulordnung festgelegt, die bei der Einschreibung auf Wunsch
ausgehändigt wird.
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Abmeldung vom Unterricht
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Die Abmeldung vom Unterricht ist nur zum Ende des
Schuljahres möglich und muss bis spätestens zum 31. Mai schriftlich
erfolgen.
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Ferienordnung - unterrichtsfreie Tage
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Die Musikschule richtet sich nach der Ferien- und
Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Bayern. Für das Schuljahr
2010/2011 gilt demnach folgende Regelung:
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◦ Herbstferien
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01.11.2010 - 06.11.2010
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◦ Weihnachtsferien
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24.12.2010 - 08.01.2011
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◦ Frühjahrsferien
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07.03.2011 - 12.03.2011
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◦ Osterferien
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18.04.2011 - 30.04.2011
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◦ Pfingstferien
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24.05.2010 - 05.06.2010
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◦ Sommerferien
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30.07.2010 - 13.09.2010
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außerdem sind unterrichtsfrei:
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◦ Tag der deutschen Einheit
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◦ Buß- und Bettag
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17.11.2010 |
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◦ Tag der Arbeit
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◦ Christi Himmelfahrt
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13.05.2010 |
Instrumentenversicherung
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Alle schuleigenen Musikinstrumente sind gegen
Beschädigung und Verlust versichert.
Für Privatinstrumente der Schüler bietet unsere
Versicherung einen kostengünstigen Musikschultarif an; Auskunft erhalten
Sie in der Verwaltung.
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Sprechstunden
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Unsere Geschäftsstelle ist jeden Montag und Donnerstag (Ferien
ausgenommen) von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Für die Sprechstunde des
Schulleiters wird Voranmeldung erbeten.
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