Auszug aus der Satzung - Gebührenordnung
gültig für das Schuljahr 2011/2012
(01.09.2011
bis 31.08.2012)
Die Finanzierung eines Musikschulbetriebes erfolgt durch
öffentliche Mittel der Kommunen und der Länder sowie durch Einnahmen aus
Unterrichtsentgelten.
Die anfallenden Kosten setzen sich aus Personalkosten
(in der
Regel über 90 Prozent des Haushaltsvolumens) und Sachkosten
(Anschaffung und
Pflege der Instrumente, Materialaufwand für Verwaltungsarbeit usw.) zusammen.
Die Einnahmen und Ausgaben werden in einem jährlich zu erstellenden
Haushaltsplan festgeschrieben. VdM - Verband deutscher
Musikschulen e.V.
Dank der finanziell großzügigen kommunalen
Unterstützung durch Landkreis und Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen können
die Unterrichtsgebühren familienfreundlich gehalten werden. Ein sparsamer
Haushalt und die geltenden Förderrichtlinien gewährleisten auch für die Zukunft
eine solide und flächendeckende Musikschularbeit
1. Mitgliedschaft
Träger der Schule ist der als gemeinnützig und öffentlich
geförderte Verein "Musikschule Garmisch-Partenkirchen e.V.". Von allen Eltern
und erwachsenen Schülern wird erwartet, dass sie dem Verein beitreten. Der
Jahresbeitrag beträgt mindestens 18.- Euro und wird am 1. März jeden Jahres
erhoben. Bei Eintritt während des Jahres wird der Betrag anteilig berechnet. Die
Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Ende des Kalenderjahres
erfolgen.
2. Unterrichtsgebühren
| |
Jahresgebühr € |
Quartalsrate € |
|
◦ Klassenunterricht (z.B.
Musik. Früherziehung) |
192,- |
48.- |
| ◦ Gruppenunterricht 4 Schüler (nur Blockflöte) |
288.- |
72.- |
| ◦ Gruppenunterricht 3 Schüler |
360.- |
90.- |
| ◦ Gruppenunterricht 2 Schüler |
480.- |
120.- |
| ◦ Einzelunterricht 30 Minuten |
600.- |
150.- |
| ◦ Einzelunterricht 45 Minuten |
840.- |
210.- |
|
a) Die Unterrichtsgebühren (ein Unterricht wöchentlich) werden in vier
Quartalsraten jeweils am 1. November, 1. Januar, 1. April und 1. Juli im
Lastschriftverfahren eingezogen.
|
Zuschläge und andere Regelungen
- b) Für Unterrichtsmaterial (Musikalische
Früherziehung) wird im 3. Quartal (1. April) € 10.- je Heft mit den
Unterrichtsgebühren per Lastschrift eingezogen.
- c) Die Musikschule stellt im Rahmen ihrer
Möglichkeiten Leihinstrumente gegen eine monatliche Gebühr von 10.-€
zur Verfügung.
- d) Für Erwachsenenunterricht wird ein Zuschlag von
25% erhoben. Schüler, die nicht im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
wohnen, zahlen eine besondere festzusetzende kostendeckende Gebühr.
- e) Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
(Bankeinzug) werden pro Quartal € 3.- Verwaltungsgebühr berechnet.
- f) Ändert sich im Laufe des Schuljahres die
Schülerzahl in einer Gruppe, wirkt sich das erst zum Beginn des
folgenden Quartals auf die Gebührenrechnung aus.
- g) Erfolgt der Eintritt in die Musikschule während
des Schuljahres, wird für jeden angefangenen Monat 1/12 der
Jahresgebühr berechnet.
|
3. Ermäßigungen
|
können wie folgt gewährt werden:
- a) Ermäßigungen aus sozialen Gründen auf besonderen Antrag.
- b) Familienermäßigung: Für jedes zweite und jedes weitere
Familienmitglied werden die Unterrichtsgebühren um 25% gekürzt. Die
ermäßigte Gebühr wird immer für das jüngere Familienmitglied
berechnet.
- c) Mehrfächerermäßigung: Bei Belegung mehrerer Hauptfächer wird die
Gesamtunterrichtsgebühr um 10% ermäßigt. Grund-, Ensemble- und
Ergänzungsfächer wie z.B. Musiktheorie, Rhythmik, Musikalische
Früherziehung und dgl. sind von dieser Regelung ausgenommen.
|
4. Unterrichtsausfälle
|
die vom Schüler verursacht werden, begründen keinen
Anspruch auf Gebührenrückzahlung. Nur bei Erkrankung des Schülers von
drei oder mehr Unterrichtswochen kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag
erstattet werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der
Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich drei
Unterrichtsstunden gebührenpflichtig.
|
5. Schulordnung
|
Rechte und Pflichten des Schülers sind in der
Schulordnung festgelegt, die bei der Einschreibung auf Wunsch
ausgehändigt wird.
|
6. Abmeldung vom Unterricht
|
Die Abmeldung vom Unterricht ist nur zum Ende des
Schuljahres möglich und muss bis spätestens zum 31. Mai schriftlich
erfolgen.
|
7. Ferienordnung - unterrichtsfreie Tage
|
Die Musikschule richtet sich nach der Ferien- und
Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Bayern. Für das Schuljahr
2011/2012 gilt demnach folgende Regelung:
|
|
◦ Herbstferien
|
31.11.2011 - 05.11.2011
|
|
◦ Weihnachtsferien
|
27.12.2011 - 05.01.2012
|
|
◦ Frühjahrsferien
|
20.02.2012 - 25.02.2012
|
|
◦ Osterferien
|
02.04.2012 - 14.04.2012
|
|
◦ Pfingstferien
|
29.05.2012 - 09.06.2012
|
|
◦ Sommerferien
|
01.08.2012 - 12.09.2012
|
|
außerdem sind unterrichtsfrei:
|
|
|
◦ Tag der deutschen Einheit
|
03.10.2011 |
|
◦ Buß- und Bettag
|
16.11.2011 |
|
◦ Tag der Arbeit
|
01.05.2012 |
|
◦ Christi Himmelfahrt
|
17.05.2012 |
8. Instrumentenversicherung
|
Alle schuleigenen Musikinstrumente sind gegen
Beschädigung und Verlust versichert.
Für Privatinstrumente der Schüler bietet unsere
Versicherung einen kostengünstigen Musikschultarif an; Auskunft erhalten
Sie in der Verwaltung.
|
9. Sprechstunden
|
Unsere Geschäftsstelle ist jeden Montag und Donnerstag (Ferien
ausgenommen) von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Für die Sprechstunde des
Schulleiters wird Voranmeldung erbeten.
|
|