Musikschule Garmisch-Partenkirchen

Musikschule Garmisch-Partenkirchen

Auszug aus der Satzung - Gebührenordnung
Ordner © imageteam #12066672-Fotoliagültig für das Schuljahr 2011/2012 (01.09.2011 bis 31.08.2012)

 

Die Finanzierung eines Musikschulbetriebes erfolgt durch öffentliche Mittel der Kommunen und der Länder sowie durch Einnahmen aus Unterrichtsentgelten.

Die anfallenden Kosten setzen sich aus Personalkosten (in der Regel über 90 Prozent des Haushaltsvolumens) und Sachkosten (Anschaffung und Pflege der Instrumente, Materialaufwand für Verwaltungsarbeit usw.) zusammen. Die Einnahmen und Ausgaben werden in einem jährlich zu erstellenden Haushaltsplan festgeschrieben. VdM - Verband deutscher Musikschulen e.V.

Dank der finanziell großzügigen kommunalen Unterstützung durch Landkreis und Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen können die Unterrichtsgebühren familienfreundlich gehalten werden. Ein sparsamer Haushalt und die geltenden Förderrichtlinien gewährleisten auch für die Zukunft eine solide und flächendeckende Musikschularbeit

 

1. Mitgliedschaft  

Träger der Schule ist der als gemeinnützig und öffentlich geförderte Verein "Musikschule Garmisch-Partenkirchen e.V.". Von allen Eltern und erwachsenen Schülern wird erwartet, dass sie dem Verein beitreten. Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 18.- Euro und wird am 1. März jeden Jahres erhoben. Bei Eintritt während des Jahres wird der Betrag anteilig berechnet. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.

 

2. Unterrichtsgebühren

  Jahresgebühr Quartalsrate €
Klassenunterricht (z.B. Musik. Früherziehung) 192,- 48.-
Gruppenunterricht 4 Schüler (nur Blockflöte) 288.- 72.-
Gruppenunterricht 3 Schüler 360.- 90.-
Gruppenunterricht 2 Schüler 480.- 120.-
Einzelunterricht 30 Minuten 600.- 150.-
Einzelunterricht 45 Minuten 840.- 210.-

a) Die Unterrichtsgebühren (ein Unterricht wöchentlich) werden in vier Quartalsraten jeweils am 1. November, 1. Januar, 1. April und 1. Juli im Lastschriftverfahren eingezogen.


Zuschläge und andere Regelungen

  • b) Für Unterrichtsmaterial (Musikalische Früherziehung) wird im 3. Quartal (1. April) € 10.- je Heft mit den Unterrichtsgebühren per Lastschrift eingezogen.

  • c) Die Musikschule stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Leihinstrumente gegen eine monatliche Gebühr von 10.-€ zur Verfügung.

  • d) Für Erwachsenenunterricht wird ein Zuschlag von 25% erhoben. Schüler, die nicht im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wohnen, zahlen eine besondere festzusetzende kostendeckende Gebühr.

  • e) Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug) werden pro Quartal € 3.- Verwaltungsgebühr berechnet.

  • f) Ändert sich im Laufe des Schuljahres die Schülerzahl in einer Gruppe, wirkt sich das erst zum Beginn des folgenden Quartals auf die Gebührenrechnung aus.

  • g) Erfolgt der Eintritt in die Musikschule während des Schuljahres, wird für jeden angefangenen Monat 1/12 der Jahresgebühr berechnet.


3. Ermäßigungen

können wie folgt gewährt werden:

  • a) Ermäßigungen aus sozialen Gründen auf besonderen Antrag.

  • b) Familienermäßigung: Für jedes zweite und jedes weitere Familienmitglied werden die Unterrichtsgebühren um 25% gekürzt. Die ermäßigte Gebühr wird immer für das jüngere Familienmitglied berechnet.

  • c) Mehrfächerermäßigung: Bei Belegung mehrerer Hauptfächer wird die Gesamtunterrichtsgebühr um 10% ermäßigt. Grund-, Ensemble- und Ergänzungsfächer wie z.B. Musiktheorie, Rhythmik, Musikalische Früherziehung und dgl. sind von dieser Regelung ausgenommen.


4. Unterrichtsausfälle

die vom Schüler verursacht werden, begründen keinen Anspruch auf Gebührenrückzahlung. Nur bei Erkrankung des Schülers von drei oder mehr Unterrichtswochen kann die Unterrichtsgebühr auf Antrag erstattet werden.
Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig.



5. Schulordnung

Rechte und Pflichten des Schülers sind in der Schulordnung festgelegt, die bei der Einschreibung auf Wunsch ausgehändigt wird.



6. Abmeldung vom Unterricht

Die Abmeldung vom Unterricht ist nur zum Ende des Schuljahres möglich und muss bis spätestens zum 31. Mai schriftlich erfolgen.



7. Ferienordnung - unterrichtsfreie Tage

Die Musikschule richtet sich nach der Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen in Bayern. Für das Schuljahr 2011/2012 gilt demnach folgende Regelung:

Herbstferien

31.11.2011 - 05.11.2011

Weihnachtsferien

27.12.2011 - 05.01.2012

Frühjahrsferien

20.02.2012 - 25.02.2012

Osterferien

02.04.2012 - 14.04.2012

Pfingstferien

29.05.2012 - 09.06.2012

Sommerferien

01.08.2012 - 12.09.2012

außerdem sind unterrichtsfrei:

 

Tag der deutschen Einheit

03.10.2011

Buß- und Bettag

16.11.2011

Tag der Arbeit

01.05.2012

Christi Himmelfahrt

17.05.2012


8. Instrumentenversicherung

Alle schuleigenen Musikinstrumente sind gegen Beschädigung und Verlust versichert.
Für Privatinstrumente der Schüler bietet unsere Versicherung einen kostengünstigen Musikschultarif an; Auskunft erhalten Sie in der Verwaltung.


9. Sprechstunden

Unsere Geschäftsstelle ist jeden Montag und Donnerstag (Ferien ausgenommen) von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Für die Sprechstunde des Schulleiters wird Voranmeldung erbeten.


Musikschul-Logo
Musizieren macht Spaß -

und außerdem unterstützt es die Persönlichkeitsentwicklung
von Kindern und fördert ihre Intelligenz!